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Allgemeine Voraussetzungen
Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre. Englischkenntnisse sind nicht vorgeschrieben, jedoch hilfreich. Bevor Sie mit der Ausbildung anfangen können, sind außerdem leider ein paar behördliche Formalitäten zu erledigen:
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- Zum einen ist für die Ausbildung ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis erforderlich. Für die Erstuntersuchung wird zusätzlich die Bescheinigung einer Augenärztlichen Untersuchung benötigt. Wer Einschränkungen bei der Sehfähigkeit hat oder vermutet, sollte, bevor Kosten beim Fliegerarzt entstehen, das Gutachten des Augenarztes einholen.
- Weiterhin wird ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie die behördliche "Zuverlässigkeitsüberprüfung" benötigt.
Genaueres zu den Formalitäten klären wir im Einzelnen mit Ihnen beim Ausbildungsstart und helfen natürlich beim Ausfüllen der Formulare oder auch bei der Suche nach einem Fliegerarzt bei Ihnen in der Nähe.
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Theorieausbildung
Die Theorieausbildung umfaßt rund 100 Unterrichtsstunden in den Fächern Luftrecht, Technik, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen. Der Theorieunterricht wird von Fluglehrern während der Wintermonate erteilt. Daneben findet vereinsübergreifend Unterricht statt. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Theoriewissen über einen Fernlehrgang zu erlangen. Die Theorieprüfung (ca. 100 €) wird abgelegt, wenn 80% der praktischen Flugausbildung absolviert sind. Separater Bestandteil der Theorieausbildung ist der Erwerb eines Funksprechzeugnisses (20 Unterrichtsstunden und Funksprechprüfung kosten ca. 130 €).
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Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt ehrenamtlich durch Vereinsfluglehrer und kann - sofern die Wetterlage das zulässt - während des ganzen Jahres durchgeführt werden. Der Flugschüler trägt die Flug- und Landegebühren. Das Ausbildungsprogramm umfaßt vor allem das Erlernen sicherer Starts und Landungen. Zur Beherrschung des Luftfahrzeugs werden insbesondere Flugzustände wie Langsamflug, Überziehen, Steilkurven, Slippen usw. intensiv geübt.
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Seinen symbolischen Einzug in den Kreis der "Piloten" hält der Flugschüler etwa nach der Hälfte der Ausbildung durch seinen ersten Alleinflug, bei dem der Fluglehrer am Boden bleibt. Vor dem endgültigen Erwerb der Pilotenlizenz stehen dann noch Streckenflüge zum Erlernen der Navigation auf dem Programm. Mit dem abschließenden Prüfungsflug erlangt der angehende Pilot die Privatpilotenlizenz.
Bei der Ausbildung zum Motorseglerpiloten sind mindestens 45 Ausbildungsstunden vorgeschrieben. Je nach Ausbildungsverlauf können abhängig vom Wetter, von der investierten Zeit und nicht zuletzt von der individuellen Begabung des Flugschülers auch schon mal 70 Stunden erforderlich sein. Bis zur Prüfung sind ca. 200 bis 300 Landungen nötig. Für die Ausbildung müssen ca. ein bis zwei Jahre angesetzt werden.
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